Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Talente gewinnen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Talente gewinnen

Stand: 30.11.2024

Stand: 30.11.2024

Stand: 30.11.2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Talente gewinnen (Inh. Constantin Richter), Kleiststraße 65, 14624 Dallgow-Döberitz (im Folgenden kurz "ANBIETER" genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz "KUNDE" genannt, zusammen hier auch als die „PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leis-tungen aus den Bereichen der Mitarbeitergewinnung, Online und Performance Marke-ting sowie Social Media Marketing (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten aus-schließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2. Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende.

1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.4. Die vertragliche Grundlage ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (z.B. in Form eines Angebots) sowie den vorliegenden Be-dingungen.

1.5. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.

1.6. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbe-ziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (in Zusammenhang mit dem an-gebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung be-darf.

1.7. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendei-ne Wertung verbunden ist.


2. Vertragsschluss

2.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken, in Broschü-ren oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Ab-schluss eines Vertrags dar.

2.2. Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann in Textform (z.B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.

2.3. Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zu-griff erhält, an Dritte weiterzugeben.


3. Leistungen

3.1. Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere folgende Bereiche: - Mitarbeitergewinnung - Kundengewinnung - Online und Performance Marketing - Social Media Marketing, Content- und Designerstellung

3.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen ANBIETER und KUNDE.

3.3. Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass bei der Erbringung der vereinbarten Leis-tungen der ANBIETER dem KUNDEN gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantita-tiven und/oder wirtschaftlichen Erfolg (wie beispielsweise aber nicht abschließend ei-ne bestimmte Anzahl an Leads, Mitarbeitern oder dergleichen) schuldet.

3.4. In Bezug auf die Inhalte eines mit dem ANBIETER eingegangenen Dienstleistungsver-trags steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

3.5. Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflich-ten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.


4. Besondere Bestimmungen für Leistungen im Bereich Online und Performance Marketing

4.1. Der KUNDE bestimmt das Budget der Werbekosten, das zusätzlich zur Vergütung anfällt. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten unmittelbar zwischen dem KUNDE und der Werbeplattform. Der KUNDE trägt sämtliche anfallenden Werbekosten.

4.2. Plattformen (z.B. Facebook, LinkedIn, Instagram, oder dergleichen) können im Einzelfall Werbekampagnen des ANBIETERS, die dieser für den KUNDEN erstellt hat, ohne Nen-nung von Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den Business Manager des KUNDEN temporär oder permanent sperren. Der ANBIETER hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch des ANBIETERS bleibt in-soweit unberührt.

4.3. Der KUNDE erhält ein – einfaches – Nutzungsrecht zur Nutzung der Kampagnen, Lizen-zen und Inhalte (z.B. Creatives, Texte, Bild- und Videomaterial) während der Vertrags-laufzeit. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Lizenzen oder Inhalte ist untersagt. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprü-chen.

4.4. Der KUNDE räumt dem ANBIETER an Werbekampagnen und deren Inhalten ein sachlich und zeitlich uneingeschränktes, weltweites, einfaches Nutzungsrecht an allen denkba-ren Nutzungsarten ein. Davon sind auch zukünftige Nutzungsarten erfasst, die zum Zeit-punkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt waren.


5. Besondere Bestimmungen im Bereich Social Media Marketing, Content- und Designer-stellung, Fotografie und Videografie

5.1. Die inhaltliche Abstimmung des Contents bzw. der Designs (z.B. Texte, Grafiken, Printe-lemente, oder dgl.) erfolgt in der Regel einvernehmlich vorab (schriftlich, fernmünd-lich und/oder per elektronischer Kommunikation). Unabhängig davon liegt das Letztentscheidungsrecht bezüglich der konzeptionellen und gestalterischen Umsetzung des Contents beim ANBIETER.

5.2. Der KUNDE ist verpflichtet, zum vereinbarten Aufnahmetermin pünktlich zu erschei-nen. Verspätungen am vereinbarten Aufnahmetag hat der KUNDE unverzüglich anzuzei-gen. Sofern durch eine vom KUNDEN verschuldete Verspätung beim ANBIETER Mehr-kosten anfallen (z.B. aufgrund Verzögerungen im Arbeitsablauf des ANBIETERS), hat die-se der KUNDE zu tragen.

5.3. Der KUNDE stellt sicher, dass sämtliche mit der Leistungsdurchführung im Zusammen-hang stehende Rechte bezüglich der vor der Kamera Mitwirkenden, der Location und/oder sonstiger Dritter vorliegen und stellt den ANBIETER von diesbezüglichen An-sprüchen Dritter frei.

5.4. Der KUNDE ist verpflichtet, im Fall einer Absage innerhalb von vier Wochen vor dem vereinbarten Shootingtermin die entstandenen Kosten, mindestens jedoch 30% der vereinbarten Vergütung gem. Ziff. 5 an den ANBIETER zu erstatten. Im Falle einer Absa-ge innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Shootingtermin, ist der KUNDE ver-pflichtet, die vereinbarte Vergütung gem. Ziff. 5. voll zu erbringen, es sei denn, zwi-schen den PARTEIEN wird einvernehmlich ein Ersatztermin vereinbart. Der ANBIETER muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

5.5. Der KUNDE erhält ein – einfaches, zeitlich und örtlich unbegrenztes – Nutzungsrecht zur Nutzung des erstellten Content bzw. der erstellten Designs. Die (gewerbliche) Wei-tergabe bzw. der Verkauf durch den KUNDEN ist unzulässig. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.

5.6. Sofern Content bzw. Design durch Nachbearbeitungen und/oder eine erfolgte Korrek-turschleife verändert wird, findet die Rechteübertragung erst mit der endgültigen Werkfassung und dessen Zurverfügungstellung statt. Unbearbeitetes Material ist von der Rechteübertragung nicht umfasst.


6. Vergütung

6.1. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Angebot geltende Vergütung. Sofern keine Vergütung individuell vereinbart wurde, gilt die Ver-gütung gemäß geltender Preisliste. Soweit eine Ratenzahlung vereinbart ist, fällt die erste Rate unmittelbar mit Vertragsschluss an; die weiteren Raten fallen - sofern nicht anders vereinbart - jeweils monatlich im Voraus an. Alle Preise verstehen sich zuzüglich USt.

6.2. Sofern eine Einrichtungsgebühr vereinbart ist, fällt diese - sofern nicht abweichend geregelt - nur einmalig an. Im Rahmen einer etwaigen Vertragsverlängerung fällt keine erneute Einrichtungsgebühr an.

6.3. Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe be-steht auch, wenn der KUNDE den ANBIETER anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die Gründe nicht auf einem Verschulden des ANBIETERS beruhen.

6.4. Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die ver-einbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen.

6.5. Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des AN-BIETERS grundsätzlich unberührt.

6.6. Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend ma-chen.


7. Verzug

7.1. Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen wur-de und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend er-bracht wurden.

7.2. Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.

7.3. Der ANBIETER ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIE-TER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Be-endigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen er-spart oder zu erwerben unterlässt.


8. Sonstige Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen

8.1. Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, bzw. dem individuell vereinbarten Beginn der Ver-tragslaufzeit.

8.2. Soweit der KUNDE den ANBIETER mit Aktivitäten über den Account und im Namen des KUNDEN (z.B. der Schaltung von Online-Werbeanzeigen, Postings) beauftragt, erteilt er insoweit dem ANBIETER eine entsprechende Vollmacht.

8.3. Der KUNDE ist verpflichtet, zu allen vereinbarten Beratungsterminen (insbesondere 1:1) pünktlich zu erscheinen. Verspätungen hat der KUNDE unverzüglich anzuzeigen. Sofern durch eine vom KUNDEN verschuldete Verspätung beim ANBIETER Mehrkosten anfallen (z.B. aufgrund von Verzögerungen im Arbeitsablauf des ANBIETERS, fruchtlos gewordenen Aufwendungen wie Mietkosten), hat diese der KUNDE zu tragen.

8.4. Die Verschiebung eines vereinbarten Beratungstermins im Voraus bedarf der ausdrück-lichen Zustimmung des ANBIETERS in Textform, welche nur vorbehaltlich der zeitlichen Verfügbarkeit des ANBIETERS erteilt werden kann. Andernfalls (insbesondere auch bei Absage durch den KUNDEN) entfällt der vereinbarte Beratungstermin ersatzlos.

8.5. Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Leistungsergebnisses er-forderlich sind. Ist der ANBIETER daran gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und resultieren die Hinderungsgründe aus der Sphäre des KUNDEN, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS unberührt.

8.6. Der KUNDE ist für sämtliche, insbesondere von ihm bereitgestellte Inhalte verantwort-lich und hat zu gewährleisten, dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz-, Datenschutzrecht oder dgl.) verstoßen. Der ANBIETER ist nicht zur Prüfung der Inhalte verpflichtet.

8.7. Der ANBIETER ist berechtigt, alle Termine, sofern die jeweilige Art der Leistungserbrin-gung nicht zwingend eine Anwesenheit vor Ort erfordert (z.B. die Durchführung von Fotoshootings oder Videodrehtermine) dem KUNDEN gegenüber digital (z.B. via Zoom, Teams, Skype, Teamviewer oder dergleichen) durchzuführen.

8.8. Der KUNDE ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen bereitzuhalten, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen von tech-nischen Problemen des bereitgestellten Angebots ist der KUNDE zudem verpflichtet, an der Problemlösung bestmöglich mitzuwirken.


9. Vertragslaufzeit

9.1. Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

9.2. Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht explizit abweichend geregelt, mit Abschluss der Einrichtungsphase, spätestens einen Monat nach Vertragsschluss. Die Fälligkeit ei-ner vereinbarten Einrichtungspauschale bleibt hiervon unberührt.

9.3. Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei schriftlich (E-Mail ausrei-chend) gekündigt wird.

9.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


10. Zahlungsbedingungen

10.1. Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug und Rechnung möglich.

10.2. Bei Zahlung per Lastschrifteinzug verpflichtet sich der KUNDE, dem ANBIETER unmittel-bar nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertrags-schluss eine (SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen. Der ANBIETER ist nicht verantwort-lich für Überziehungsgebühren, Überziehungskosten oder ähnliche Gebühren, die die Bank oder Kreditkartenfirma geltend macht.


11. Haftung auf Schadensersatz

11.1. Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.

11.2. Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör-pers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicher-ten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.

11.3. Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs-gehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf de-ren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

11.4. Innerhalb der Grenzen aus den vorstehenden Absätzen 2 und 3 haftet der ANBIETER nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Dem ANBIETER bleibt der Einwand des Mitverschuldens vorbehalten. Der KUNDE ist insbesondere für die Datensicherung und Abwehr von Schadsoftware nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik verantwortlich.


12. Datenschutz, Geheimhaltung

12.1. Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.

12.2. Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung be-kannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informatio-nen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.


13. Abnahme

13.1. Sofern die individuell vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfallen, gelten diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen.

13.2. Der ANBIETER kann vom Kunden nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.

13.3. Die seitens des Kunden abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung des ANBIETERS hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schrift-lich erklärt.


14. Urheberrecht, Markennutzung

14.1. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urhe-berrechtlich geschützt.

14.2. Die Rechteübertragung steht insgesamt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der KUNDE gegenüber dem ANBIETER sämtliche Vergütungspflichten erfüllt hat.

14.3. Der KUNDE räumt dem ANBIETER das Recht ein, sämtliche Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des KUNDEN im Rahmen der zu erbringenden Leis-tungen uneingeschränkt zu nutzen. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonder-ten Vereinbarung.

14.4. Der KUNDE gestattet dem ANBIETER unentgeltlich das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht zur öffentlichen Wiedergabe, Vervielfälti-gung und Verbreitung sämtlicher erstellter Designs, Inhalte, Contents zum Zwecke der (Eigen-)Werbung, insbesondere aber nicht abschließend auf der Website des ANBIETERS („Testimonial-Nutzung“).

14.5. Der KUNDE stellt den ANBIETER von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums und/oder der Verwendung von Begriffen, Seiten oder Inhalten die unzulässig und/oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich frei.


15. Widerrufsrecht

Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträ-ge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.


16. Referenznennung

Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Lo-gos. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.


17. Allgemeine Bestimmungen

17.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, ju-ristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermö-gen aus Verträgen ist der Sitz des ANBIETERS.

17.2. Auf alle Streitigkeiten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kolli-sionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.

17.3. Bei Bedarf werden von den PARTEIEN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternati-ve Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.

17.4. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allge-meinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Wei-se am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.

17.5. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen je-derzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Dafür wird der ANBIETER den KUNDEN rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen als vom KUNDEN angenommen.


Stand: November 2024

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